Neu Pflichten für Händler
Es gibt wieder eine neue Informationspflicht basierend auf einer EU-Verordnung, die den Online-Händlern aufgedrückt wird. Es soll eine EU weite Plattform geben, mit dem ein Online-Beschwerdeverfahren zwischen Händler und Kunde eingeleitet werden kann. Auf diese Plattform muss der Online-Händler im Impressum oder den AGB hin weisen. Problem an der Sache: Diese Plattform zum Beschwerdeverfahren gibt es noch nicht, die soll ab 15.02.2016 starten….
Was ist zu tun?
Aber dennoch sollte ab dem 09.01.2016 folgender Text im Impressum oder den AGB auftauchen:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Quelle: http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/10016-neue-informationspflichten-onlien-shops-haendler-1-9-2016.html