Checkliste zur neuen Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL)
Die neue EU Richtlinie, die unter der Bezeichnung 2011/83/EU geführt wird, ist ein Ergebnis einer EU Vorlage, die die Verbraucherrechte im Versandhandel neu regeln soll. Diese Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) ist von den einzelnen Staaten dann als Gesetz um zu setzen. In Deutschland wurde dieses Gesetz Mitte 2013 beschlossen.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass es keine Übergangsfrist gibt. Die Änderungen MÜSSEN am 13.06.2014 um 00:00 Uhr umgesetzt sein.
Wie geht man vor?
Die Änderungen im Zusammenhang mit der Verbraucherrechte-Richtlinie dürfen aber auch nicht schon einige Tage vorher online gehen. Dies bedeutet für Sie als Online Shop Betreiber im Prinzip, dass Sie in der Nacht Punkt 00:00 Uhr auf das neue Widerrufsrecht und ggf. auch auf neue AGB umschalten müssen. Können Sie das nicht, ist es fast besser den Shop erstmal offline zu nehmen und erst wieder frei zu schalten, wenn die Änderungen durchgeführt sind. Ansonsten erhöhen Sie das Abmahnrisiko für Ihren Shop. Eine „zweideutige“ Regelung in den AGB oder der Widerrufsbelehrung nach dem Motto: „Bis zum 12.06. 23:59 gilt diese Regelung und ab dem 13.06. 00:00 gilt jene Regelung“ ist übrigens ebenfalls nicht zulässig.
Checkliste: Was muss geändert werden?
Nachfolgend wollen wir Ihnen mit einer kleinen Checkliste helfen, die Änderungen zu beachten. Gene helfen wir Ihnen auch bei der Umsetzung.
Die nachfolgende Aufstellung dient als Orientierungshilfe und erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Eine Haftung für den Inhalt kann natürlich nicht übernommen werden und es stellt natürlich auch keine Rechtsberatung dar.
Zu Beginn müssen Sie einige Entscheidungen treffen, die die nachfolgenden Texte und Hinweise ggf. entsprechend beeinflussen.
- Wer übernimmt die Rücksendekosten im Falle eines Widerrufs: Der Kunde (wie es das Gesetz vorsieht), Sie (aus Kulanzerwägungen) oder eine Mischform (z.B. ab einem bestimmten Produktwert übernehmen Sie)
- Wer übernimmt die Rücksendekosten bei Produkten, die per Spedition geliefert werden
- Liefern Sie alles komplett oder machen Sie auch Teillieferungen
- Falls Sie Waren haben, die aus bestimmten Gründen vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, müssen Sie diese definieren und mit einem Siegel versehen
- Sie müssen Online ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen. Soll man das online ausfüllen können ? Falls ja, ist hier meist eine Programmierung am Shop notwendig.
Die folgenden Punkte können Sie bereits vor dem 13.06. prüfen und ggf. auch bereits im Shop ändern:
- Telefonnummer / Mehrwertrufnummer: Eine Pflicht ist die Nennung einer Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit.Händler erfüllen diese Pflicht am Besten in ihrem Impressum, da der Kunde dort solche Nummern erwartet.
Diese Nummer sollte keine kostenpflichtige Mehrwertnummer sein, sondern eine normale Telefonnummer.
Grundgedanke hinter dieser Regelung ist, dass der Shop-Betreiber aus so einer Hotline keine Gewinne erzielen soll und der Kunde nicht abgeschreckt wird, durch teure Hotlines den Shop telefonisch zu kontaktieren. - Da der Widerruf ab dem 13.06. auch telefonisch erfolgen darf, muss dafür der Prozess definiert und mit den Mitarbeitern besprochen sein.
- 3. Hinterlegen der neuen notwendigen Informationen
- Telefonnummer für die Kontaktaufnahme (siehe 1.)
- Liefertermin und -bedingungen auf der Produktseite. Hier muss kein exakter Termin angegeben werden, es reicht z.B. auch eine Formulierung wie „Lieferzeit ca. 3 bis 5 Tage“
Auch die Lieferbedingungen müssen angegeben werden. Dazu zählen insbesondere das mit dem Transport beauftragte Unternehmen sowie die angebotenen Lieferarten. - Informieren Sie den Verbraucher in den AGB über das Bestehen des Mängelhaftungsrechts: Eine mögliche Formulierung könnte z.B. sein:
„Bei allen Waren in unserem Shop bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte“ - Angabe von Lieferbeschränkungen (z.B. Lieferung nur in bestimmte Länder) und akzeptierten Zahlungsmittel. Sinnvoll ist es, diese Informationen im „Warenkorb“ zur Verfügung zu stellen, eine Angabe nur in den AGB ist nämlich nicht ausreichend, wenn der Link nur mit „AGB“ gekennzeichnet ist. Denn dann kann ein Verbraucher nicht erkennen, dass sich dort auch noch weitere spezielle Pflichtinformationen befinden.
- Der Kunde muss über das Bestehen und die Bedingungen des Kundendienstes, aller Kundendienstleistungen und Garantien informiert werden. Sofern keine Garantien angeboten werden, muss darüber jedoch nicht gesondert informiert werden.
- Auftragsnehmer: Außerdem muss der Unternehmer angegeben werden, in dessen Auftrag der Online-Händler tätig wird. Das ist beispielsweise dann erforderlich, wenn er nicht selbst Verkäufer der Waren ist, sondern diese nur im Auftrag eines anderen verkauft oder Verträge vermittelt.
- Bei sogenannten Dauerschuldverhältnissen (z.B. Abo-Verträge) muss über die Laufzeit des Vertrags oder die Bedingungen der Kündigung unbefristeter Verträge oder sich automatisch verlängerte Verträge informiert werden, am Besten in den AGB.
- Über die Funktionsweise, Beschränkungen und/oder Interoperabilität digitaler Inhalte muss informiert werden. Hier empfiehlt sich die jeweilige Produktseite des digitalen Produkts.
- Prüfen Sie Ihre Zahlmethoden. Sie müssen für den Kunden kostenfreie Zahlungsvarianten anbieten. Kostenpflichtige Zahlungsmethoden sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig.
- Nebenleistungen (z.B. Abschluss eine Reiserücktrittsversicherung) dürfen nicht „vorangehakt“ sein, sondern müssen vom Kunden aktiv auswählbar sein.
- Prüfung Ihrer Produktpalette auf Produkte, die der Ausnahmeregelung unterliegen.
Folgende Änderungen müssen am 13.06.2014 um 00:00 Uhr zur Verfügung gestellt werden
Die neuen AGB:
- ggf. mit der neuen Widerrufsbelehrung
- Wer trägt die Rücksendekosten
- Vorbehalt der Ersatzlieferung ist nicht mehr zulässig, falls diese Passus in Ihren AGB auftaucht, streichen
- „Endpreis“ ist nicht mehr zulässig, es muss Gesamtpreis heissen
- Die Formulierung, was ein „Verbraucher“ ist, wurde geändert. Falls Sie diesen Passus in Ihren AGB haben, entsprechend anpassen.
Die korrekte Formulierung lautet jetzt: Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können
Die neue Widerrufsbelehrung: Bitte beachten Sie, dass es hier verschiedene Varianten gibt, abhängig davon was und wie Sie versenden
Bitte beachten Sie auch, dass es das Rückgaberecht nicht mehr gibt.
Das neue Widerrufsformular. Dies kann ein online ausfüllbares Formular sein oder ein PDF zum Download. Sinnvoll ist es auch, das Formular mit der Bestätigungsmail für den Bestelleingang mit zu schicken.
Bei einem Online ausfüllbaren Formular muss auch eine automatische Bestätigung des Eingangs per Email erfolgen